Teilnahmebedingungen für die Verlosung im Rahmen des CEONITE Ball der Unternehmerinnen und Unternehmer 2024
1. Veranstalter
Alleinige Veranstalterin der Verlosung ist der Ball der Unternehmer hilft e.V. mit Sitz in der Bucher Straße 3, 90419 Nürnberg (im Folgenden: Veranstalter).
2. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an den Verlosungen ist folgendermaßen möglich:
(a) Mit Erwerb eines Loses während der Veranstaltung erhält der Erwerber die Chance auf den Gewinn verschiedener Sachpreise, die an der Garderobe am Ballabend bis Ballende abgeholt werden können.
(b) Mit Erwerb eines unter (a) bezeichneten Loses nimmt der Erwerber zugleich an der Bühnenverlosung (von den sogenannten Bühnenpreisen) teil.
(2) Für die Teilnahme an der Verlosung – Nr. 2 (1) (a) und (b) – entstehen für den Teilnehmer Kosten in Höhe von 10,00 € pro Los. Beim Kauf von 5 Losen bekommt der Gast einen Gutschein für ein Glas Champagner dazu, beim Kauf von 10 Losen zwei Gutscheine für je ein Glas Champagner.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Verlosung, Manipulation, fehlende Geschäftsfähigkeit etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Mitarbeitende des Veranstalters sowie Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Bühnenverlosung
(1) Die Verlosung der Bühnenpreise findet im Rahmen des CEONITE Ball der Unternehmerinnen und Unternehmer unter notarieller Aufsicht statt. Sie erfolgen jeweils durch Ziehung aus einem Lostopf unter Gewährung des Zufallsprinzips.
(2) Der Teilnehmer wird unmittelbar während der Verlosung über den Gewinn informiert durch Ausrufung der Losnummer.
(3) Den Gewinnern wird der Gewinn gegen Vorlage des Loses (Bühnenpreis) übergeben.
(4) Barauszahlung oder Umtausch sind ausgeschlossen.
(5) Die Sachpreise werden durch Ziehung einer Losnummer aus einem Lostopf unter Gewährung des Zufallsprinzips und unter notarieller Aufsicht unmittelbar vor der Ziehung der Bühnenpreise ermittelt. Der Teilnehmer wird durch Aushang auf allen digitalen Screens und den LED-Wänden an der Bühne über den Gewinn informiert.
4. Verlosung der weiteren Sachpreise
(1) Die im Rahmen der Verlosung nach Nr. 2 (1) (a) zu gewinnenden Sachpreise stehen für den Gewinner an der Garderobe zur Abholung bereit.
(2) Der Gewinn wird dem Gewinner gegen Vorlage des Loses übergeben.
(3) Der Gewinn kann nur während der Dauer des CEONITE Ball der Unternehmerinnen und Unternehmer abgeholt werden. Wird er nicht rechtzeitig abgeholt, verfällt er.
(4) Barauszahlung oder Umtausch sind ausgeschlossen.
5. Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Verlosung
Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält er sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
6. Haftungsbeschränkungen
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihr bzw. ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, oder die durch Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Verlosung entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels der Verlosung notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
7. Datenschutz
(1) Sofern personenbezogene Daten des Teilnehmers erfasst werden, verarbeitet der Veranstalter diese ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Verlosung.
(2) Der Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit formlos gegenüber der Veranstalterin widersprechen. Gesetzliche Ausnahmetatbestände bleiben von dem Widerruf unberührt.
8. Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.